Karlstraße 38
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Stand: 24.03.2020

Liebe Mandanten,

die sog. Corona-Krise ist nicht nur eine Herausforderung an unsere Gesellschaft, sondern für viele Unternehmen existenzbedrohend.

Hierzu möchte ich Ihnen als Ihr Steuerberater folgende Hinweise geben: Zur Vermeidung von Infektionen bei Mitarbeitern sind soziale Kontakte zu reduzieren und Arbeiten auf Homeoffice-Arbeitsplätze zu verlagern, soweit dies möglich ist. Es gelten folgende Grundsätze:

• Nicht mehr als ein Mitarbeiter pro Büroraum,

• Beschränkung von Besprechungen auf das Unvermeidbare,

• Beachtung der Hygienevorschriften.

Es gilt nämlich zu beachten, erkrankt ein Mitarbeiter, dann gehen Alle zwei Wochen in Quarantäne.

In Anbetracht der zu erwartenden Umsatzausfälle,

• Müssen Sie Ihre Kreditlinie bei den Girokonten stets im Blick haben,

• das Forderungsmanagement ist zu intensivieren und

• die Buchhaltung sollte zeitnah bearbeitet werden. Soweit diese in meinem Hause bearbeitet wird, sind die Unterlagen innerhalb einer Woche nach Ablauf des Buchungsmonats abzugeben bzw. in Unternehmen Online einzupflegen.

Die BWA ist im Hinblick auf die Aussagekraft und zu erwartende Kreditgespräche zu optimieren. Das gilt nicht nur in Bezug auf die (monatliche) Abschreibung, sondern in Anbetracht der Krise sind Forderungen stetig zu bewerten und ggf. im Wert zu berichtigen sind. Wenn die Buchhaltung in meinem Hause bearbeitet wird, bitte ich um eine Forderungsliste mit einer Aussage zur Werthaltigkeit der jeweiligen Forderung.

Die Buchhalter in Ihrem Unternehmen sind anzuweisen, dass sie bei Auffälligkeiten Sie sofort informieren.

Die Krise erfordert auch einen permanenten Kontakt zwischen dem Steuerberater und seinem Mandanten. Bei erkennbaren zukünftigen Problemstellungen werde ich zusammen mit Ihnen die Kontakte zur Hausbank zu intensivieren, um über die Möglichkeiten der Beseitigung von zu erwartenden Liquiditätsengpässen sprechen zu können.

Die Zahlungsunfähigkeit ist nach § 17 InsO ein absoluter Insolvenzgrund. Bei Kapitalgesellschaften kommt noch die Überschuldung hinzu (§ 19 InsO). Die Überschuldung ist nur dann kein Insolvenzgrund, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht. Ich erwarte jedoch, dass der Gesetzgeber zur Vermeidung unnötiger Insolvenzen und Straftatbestände eine entschärfende Ergänzung der Insolvenzordnung vornimmt.

Sollte in Einzelfällen sich Probleme ergeben, die ich nicht lösen kann, habe ich Unterstützung aus einem mir verbundenen Netzwerk von Spezialisten. Dieses werde ich dann ggf. hinzuziehen.

Sollten sich Fragen ergeben, so nehmen Sie bitte zu mir telefonisch oder elektronisch Kontakt auf, denn auch meine Kanzlei hat die Anweisung, möglichst persönliche Kontakte zu vermeiden.

Ich wünsche mir, dass viele Problemstellungen Sie nicht tangieren.

Mit den besten Grüßen und bleiben Sie gesund

Michael Gallick
Dipl. Volkswirt
Steuerberater

In den aktuellen Zeiten gilt es vor allem dynamischen zu agieren. Wir wollen Ihnen mit der nachstehenden Seite eine zentrale Anlaufstelle geben, mit der Sie schnell wissen, wo was zu finden ist, um im Fall des Falles wertvolle Zeit zu sparen. Denn in den aktuellen Krisenzeiten gilt es für den guten Berater, schnell und zielgerichtet zu handeln.

Die Liste enthält einen Verweis auf seriöse Quellen und Hinweise auf weitere Maßnahmen (auch außersteuerliche wie Kredite), die zur Abmilderung der aktuellen Krisensituation relevant sind.

In der aktuellen Krisensituation besteht ein Problem der Überinformation: Aus unzähligen - auch zweifelhaften - Quellen sind teils widersprüchliche Informationen zu erhalten. Wir kanalisieren diesen Informationsfluss aktuell und fassen ihn für Sie zusammen, sodass Sie eine zentrale Anlaufstelle haben, über die Sie gleich zu den passenden und konkreten Informationen gelangen.

In der Linkübersicht erhalten Sie zusammengefasst einige wichtige Links, mit denen Sie sich über die aktuelle Situation informieren können. Aufgrund der Aktualität ist dies leider nur über Links möglich.

1. Das Kurzarbeitergeld

2. Liquiditätssicherung

3. Weitere nützliche Links

1. Das Kurzarbeitergeld

Informationen zum Kurzarbeitergeld, ihre zuständige Arbeitsagentur sowie eine Online-Anzeige- bzw. eine Antragsfunktion finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit

https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Anzeige über Arbeitsausfall

Leistungsberatung

Musterschreiben an Mitarbeiter (Kurzarbeit)

Merkblatt Kurzarbeitergeld 8b

Stundennachweis KUG

2. Liquiditätssicherung

Die Bundesregierung hat umfangreiche Unterstützung zur Sicherung der Liquidität angekündigt. Einen Überblick zu den zugesagten Unterstützungen finden Sie hier.

2.1 Soforthilfe: Liquiditätszuschuss für Soloselbstständige und KMU (Stand: 24.3.2020)

Der Bund hat inzwischen 50 Mrd. € Soforthilfe für kleine Unternehmen zugesagt, die in ihrer Existenz bedroht sind. Die Soforthilfe wird als echter, nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss gewährt und beträgt bis zu

- 9000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten,

- 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten und

- 30.000 € Einmalzahlung für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.

Genaue Details haben das BMF und (für Baden-Württemberg) das Landesministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau veröffentlicht. Die Richtlinie zur Umsetzung finden Sie hier.

Wo und wie kann die Soforthilfe beantragt werden? Der Antrag erfolgt über die zuständige Kammer (grundsätzlich IHK, auch für Soloselbstständige; Handwerkskammer etc.). Voraussichtlich am 25.3.2020 besteht die technische Möglichkeit, den Zuschuss elektronisch zu beantragen. Er ist vor der Auszahlung durch die L-Bank zu genehmigen, was voraussichtlich zeitnah erfolgen wird.

Vordruck zu Beantragung von Steuererleichterungen - Direktlink auf das Dokument:

https://www.finanzamt.bayern.de?doc=104233

2.2 Zugang zu günstigen KfW-Krediten

Der Zugang zu KfW-Krediten (nähere Informationen zum Sonderprogramm der KfW finden Sie hier) ist ausschließlich über die Hausbank möglich! Nehmen Sie daher im Falle der Notwendigkeit Kontakt mit Ihrem Bankberater auf. Dieser kann Sie auch über den frühest möglichen Auszahlungstermin (voraussichtlich Mitte April 2020) informieren.

Bei der Suche nach möglichen Finanzierungspartnern hilft diese Übersichtsseite.

Bezüglich der KfW-Kredite gilt allgemein:

• Für Unternehmen, die seit weniger als fünf Jahren bestehen, existiert die Möglichkeit des "ERP-Gründerkredit Universell". Er beinhaltet eine Risikoübernahme in Höhe von bis zu 80 % der Betriebsmittelkosten bis maximal 200 Millionen Euro Höhe.

• Für die übrigen Unternehmen existiert die Möglichkeit des "KfW-Unternehmerkredit" mit ähnlichen Konditionen.

• Des Weiteren ist geplant sind weitere KfW-Förderungen. Konkret beinhaltet die Planung, dass die Risikoübernahmen für Investitionsmittel (Haftungsfreistellungen) verbessert werden. Sie betragen bei Investitionen dann künftig bis zu 90 %. Bei Betriebsmitteln gelten künftig bis zu 80 %. Die EU-Kommission muss dem noch zustimmen.

3. Weitere nützliche Links

Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg informiert über das Coronavirus:

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

Das Land Baden-Württemberg fasst hier alle aktuellen Informationen zu Corona zusammen:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/

Auch die baden-württembergische Wirtschaft spürt die Auswirkungen des Coronavirus. Das Wirtschaftsministerium nutzt zur Zeit die etablierten Programme, um betroffene Unternehmen zu unterstützen.

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/informationen-zu-den-auswirkungen-des-coronavirus/

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen:

https://stm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/landesregierung-beschliesst-massnahmen-gegen-die-ausbreitung-des-coronavirus

Finanzminister Scholz plant bundesweite Notfallfonds für KMU einzurichten:

https://www.handelsblatt.com/dpa/wirtschaft-handel-und-finanzen-virus-scholz-kuendigt-notfallfonds-fuer-mittelstaendische-wirtschaft-an/25650954.html

Stand: 16.03.2020

Liebe Mandanten,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in Sachen Corona-Pandemie folgen wir den Ratschlägen des Robert-Koch-Instituts sowie der Bundesregierung und haben mit sofortiger Wirkung entsprechende Präventionsmaßnahmen getroffen.

Diese sehen u. a. vor, dass wir ab sofort (Montag, den 16.03.2020) sämtliche mit Ihnen vereinbarten Termine weitestgehend remote (via TeamViewer/BlueJeans-Video-Konferenz) wahrnehmen werden. Im Einzelfall kommen wir bzgl. des genauen Ablaufs noch auf Sie zu. Wir haben unsere Mitarbeiter angewiesen bis vorerst Freitag, den 03.04.2020 vom Home-Office aus zu arbeiten.

Bitte seien Sie versichert, dass wir natürlich den laufenden Betrieb aufrecht erhalten und unseren Verpflichtungen wie gewohnt nachkommen werden.

Sollten Sie Fragen dazu haben, sind wir unter der Telefonnummer (07571/7435340) oder auch per E-Mail (info@gallick.de) wie immer für Sie erreichbar.

Mit diesem Schreiben erhalten Sie eine wichtige Information der Bundesregierung zur aktuellen Situation: Ein Schutzschild für die Beschäftigte und Unternehmen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, wünschen Ihnen einen guten Start in die Woche und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Ihr Steuerkanzlei G A L L I C K