Karlstraße 38
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Die fünf häufigsten Fragen zum Beraterwechsel

  • Ist mein bisheriger Steuerberater verpflichtet alle Mandantenunterlagen herauszugeben?

    Sofern alle Honorarforderungen beglichen sind, ist Ihr Steuerberater verpflichtet, Ihre Unterlagen an Sie zu übergeben. Andernfalls besteht ein Zurückbehaltungsrecht, bis alle Honorarforderungen beglichen sind. Danach steht einem Beraterwechsel nichts mehr im Wege.

  • Wann ist der optimale Zeitpunkt seinen Steuerberater zu wechseln?

    Arbeitet Ihr bisheriger Steuerberater mit der Software von Datev, können Sie jederzeit und problemlos Ihren Steuerberater wechseln. Innerhalb von wenigen Tagen werden Ihre Daten in unsere EDV-Landschaft übertragen. Hierdurch haben wir den vollen Zugriff auf Ihren Datenbestand und können nun nahtlos für Sie weiterarbeiten. Nutzt Ihr Steuerberater eine andere Software als Datev, zum Beispiel Addison oder Simba, ist in den meisten Fällen ein Beraterwechsel zum Jahreswechsel zu empfehlen.

  • Entstehen bei einem Beraterwechsel zusätzliche Kosten?

    In der Regel entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten. Den Aufwand sowie die Kosten für den Beraterwechsel übernehmen wir für Sie.

  • Mit welchen Kosten muss ich zukünftig rechnen?

    Bevor Sie uns einen Auftrag erteilen, besprechen wir mit Ihnen unseren Dienstleistungskatalog. Unsere Honorare sind dadurch transparent und nachvollziehbar - so lassen sich im Nachhinein Honorarstreitigkeiten vermeiden. Dadurch besteht für beide Seiten eine gewisse Planungssicherheit.

  • Gibt es eine Kündigungsfrist?

    Sollten Sie wider Erwarten mit unserer Leistung nicht zufrieden sein, können Sie jeder Zeit ohne Einhaltung jeglicher Kündigungsfrist den Auftrag beenden. Angefangene Aufträge rechnen wir nach unserem Dienstleistungskatalog ab.

Über uns

Wir sind eine moderne mittelständische Steuerkanzlei mit Sitz in Sigmaringen. Unsere repräsentativen Kanzleiräume befinden sich in den historischen Gemäuern der Karlstraße 38. Das Gebäude wurde 1883 fertiggestellt und war bis 1924 ein Rentamt und ein Forstamt des Fürsten von Fürstenberg. Bei unserer täglichen Arbeit versuchen wir, getreu dem Motto „Moderne trifft Tradition“, Bewährtes zu festigen und die neuste Technologie im Kanzleiablauf optimal einzusetzen. Zu unseren Mandanten gehören kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Existenzgründer sowie Privatpersonen. Wir passen uns der Arbeitsweise unserer Mandanten an, egal ob in Papierform oder Digital. Wir bearbeiten Ihre Unterlagen revisionssicher und effizient. Die aussagekräftigen betriebs- und personalwirtschaftlichen Ergebnisse unserer Arbeit stehen Ihnen elektronisch zur Verfügung, unabhängig von unseren Öffnungszeiten. Unsere Kanzleiabläufe werden fortlaufend weiterentwickelt, um für Sie das beste Ergebnis zu liefern.

Wir legen sehr viel Wert auf ein nachhaltiges Arbeiten. Daher setzten wir ein Dokumenten-Management-System (DMS) ein, um alle geschäftsrelevanten Dokumente aller Kommunikationskanäle in digitaler Form zu bearbeiten und über den gesamten Lebenszyklus revisionssicher zu archivieren. Gleichzeitig legen wir sehr viel Wert auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit natürlichen Ressourcen. Kanzleiabläufe werden kontinuierlich auf Nachhaltigkeit überprüft, um negative Umweltauswirkungen zu reduzieren. Umweltschutz ist für uns eine unternehmerische Selbstverständlichkeit.

Die Kanzleiprozesse werden in unserem kanzleieigenen Qualitätsmanagementsystem dokumentiert. Ende September 2018 erfolgt abschließend eine Zertifizierung nach dem DStV-Qualitätssiegel. Dieses Qualitätssiegel dokumentiert unsere kontinuierliche Verbesserung und Überprüfung der Kanzleiabläufe.

Aktuelles: Steuern & Recht

  • 11.12.2024, 16:22 Uhr

    Normenkontrollantrag gegen Sonntagsöffnung von Bibliotheken in Nordrhein-Westfalen verfristet

    Wird eine Rechtsnorm, deren Gültigkeit in einem Normenkontrollverfahren überprüft wird, während der Dauer dieses Verfahrens inhaltlich geändert, kann der Antragsteller die geänderte Vorschrift nur innerhalb eines Jahres in das Verfahren einbeziehen. Anderenfalls ist der Normenkontrollantrag hinsichtlich der geänderten Vorschrift unzulässig. Dies entschied das BVerwG (Az. 8 CN 2.23).

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  • 11.12.2024, 15:54 Uhr

    Positives Signal: BMF plant Vereinfachung bei Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen

    Die Neuregelung von § 4 Nr. 21 UStG wirft weiterhin viele Fragen auf. Bundestagsabgeordneter Fritz Güntzler (CDU/CSU) hat mit einer schriftlichen Frage beim BMF nachgefragt. Das Ministerium will mit einem begleitenden Schreiben Klarheit schaffen. Dabei sollen bereits existierende Bescheinigungen weiter gelten. Aus Sicht des DStV braucht es jedoch dringend weitere Maßnahmen.

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  • 11.12.2024, 15:41 Uhr

    Krankenkasse muss Insolvenzantrag gegen Steuerberater wegen Ermessensfehlers zurücknehmen

    Das LSG Nordrhein-Westfalen entschied, dass die Krankenkasse im Streitfall den Insolvenzantrag gegen einen Steuerberater wegen eines Ermessensfehlers zurücknehmen muss (Az. 10 KR 343/24 B ER).

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  • 11.12.2024, 14:07 Uhr

    Auslegungsfragen zu § 15 Absatz 3 Nummer 1 EStG

    Das BMF teilt mit, dass das Schreiben vom 14. Januar 2022 aufgrund der Aufhebung des § 14 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 KStG durch das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 durch dieses Schreiben ersetzt wird (Az. IV C 6 - S 2241/21/10004 :001).

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  • 11.12.2024, 13:23 Uhr

    Kein Ausschluss der Rückübertragung bei unentgeltlicher Verfügung über anmeldebelastetes Grundstück

    Eine unentgeltliche Verfügung über ein anmeldebelastetes Grundstück schließt dessen Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz nicht aus. Unentgeltlich können auch Grundstücksveräußerungen sein, bei denen zwar Leistungen des Erwerbers vereinbart wurden, diese aber aus dem Grundstück zu erbringen sind oder im Verhältnis zu ihm nur einen geringfügigen Wert haben. Das hat das BVerwG entschieden (Az. 8 C 12.23).

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  • 11.12.2024, 13:06 Uhr

    Bio-Energie und Kraft-Wärme-Kopplung: Änderungen energierechtlicher Vorschriften beschlossen

    Das Kabinett hat am 11. Dezember 2024 Änderungen des EEG 2023 zu Bio-Energie beschlossen. Das BMWK hat ein umfassendes Biomassepaket vorgelegt, das die Zukunftsperspektive insbesondere für Biogasanlagen mit Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz wesentlich verbessert und systemdienliche Flexibilität für eine Anschlussförderung einfordert. Die Regelungen zielen darauf ab, effektivere Anreize zur weiteren Flexibilisierung von Biogasanlagen zu setzen. Insgesamt können so auch Kosten gegenüber dem Status quo eingespart werden und das EEG-Konto zukünftig entlastet werden.

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  • 11.12.2024, 12:50 Uhr

    Mehr Geld für Betreuerinnen und Betreuer, Vormünder und im Familienrecht tätige Pflegerinnen und Pfleger: Bundesregierung beschließt Formulierungshilfe

    Mehrere Berufsgruppen sollen künftig eine höhere Vergütung erhalten: berufliche Betreuer, berufsmäßige Vormünder sowie Ergänzungs-, Nachlass-, Umgangs- und Verfahrenspfleger. Zugleich soll die Vergütung von beruflichen Betreuern grundsätzlich neu gestaltet werden: Das System der Fallpauschalen soll vereinfacht werden. Auch ehrenamtliche Betreuer sowie ehrenamtliche Vormünder sollen von den neuen Regelungen profitieren. Ihre Aufwandspauschalen sollen angehoben werden. Das sieht eine vom BMJ vorgelegte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen vor, die das Bundeskabinett am 11. Dezember 2024 beschlossen hat.

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  • 11.12.2024, 12:41 Uhr

    Höhere Gebühren für Rechtsanwälte, Gerichtssachverständige und Verfahrensbeistände – Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe

    Die gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren sollen erhöht werden. Damit soll den gestiegenen Personal- und Sachkosten von Rechtsanwaltskanzleien Rechnung getragen werden. Die Rechtsanwaltsgebühren sind seit Anfang 2021 nicht erhöht worden. Auch die Honorarsätze für Sachverständige und Sprachmittler, die von einem Gericht oder der Staatsanwaltschaft herangezogen werden, sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Gleiches gilt für die Gerichts- und Gerichtsvollziehergebühren und die Vergütung von Verfahrensbeiständen in familiengerichtlichen Verfahren. Dies sieht eine vom BMJ vorgelegte Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf vor, die das Bundeskabinett am 11. Dezember 2024 beschlossen hat.

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  • 11.12.2024, 12:32 Uhr

    Mietpreisbremse: Bundesregierung schlägt Verlängerung bis 31. Dezember 2029 vor

    Die Bundesregierung hat am 11. Dezember 2024 einen Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse beschlossen. Der vom BMJ vorgelegte Entwurf sieht vor, dass die Länder die Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängern können. Zudem sind zukünftig auch Neubauten von der Mietpreisbremse umfasst, die erstmals zwischen dem 1. Oktober 2014 und dem 1. Oktober 2019 genutzt und vermietet wurden.

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Quelle: www.datev.de