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News-Blog

OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) ab dem 01.07.2021

Die Versandhandelsregelung wird ab dem 01.07.2021 durch den innergemeinschaftlichen Fernverkauf abgelöst.

Definition:
Alle EU-Grenz-überschreitenden Warenlieferungen eines Händlers an:
- Endverbraucher B2C
- Unternehmer iSd § 1a Abs. 3 UstG
        - Kleinunternehmer
        - Unternehmer ohne Vorsteuerabzug
- KEINE innergemeinschaftlichen Lieferungen (B2B)
- KEINE Lieferungen in das Drittland


Die bisher geltenden Lieferschwellen des jeweiligen Mitgliedstaates gelten ab dem 01.07.2021 nicht mehr! (z.B. Frankreich 35.000 Euro, etc.)
Ab diesem Zeitpunkt gilt die Umsatzschwelle von 10.000 Euro
(Gesamtsumme der Umsätze aller EU-Mitgliedstaaten!!!)
(z.B. Umsatz FR 3.000 Euro, Umsatz IT 2.000 Euro, Umsatz ATU 6.000 Euro = 11.000 Euro Gesamt !!!Grenze überschritten!!!)


Grenzüberschreitung muss bereits im Kalenderjahr 2020 bzw. im ersten Halbjahr 2021 überprüft werden.
 

Konsequenz bei Überschreitung:
Ab dem 01.07.2021 gilt grundsätzlich das Bestimmungsland-Prinzip.
Die Rechnungen müssen mit dem Steuersatz des Bestimmungslandes erstellt werden und die Umsatzsteuer wird immer im Bestimmungsland fällig!


Wie melde ich die USt im Bestimmungsland?
1. Möglichkeit: Registrierung in allen EU-Ländern mit steuerpfl. Lieferungen (26 EU-Länder möglich)
2. Möglichkeit: Anmeldung zum EU- OSS- Verfahren
                           (Zentrale Meldestelle im EU-Händerland für USt im EU-Ausland)

 

Die Umsatzsteuerlast wird in einer Summe an den DE-OSS bezahlt und von dieser zentralen Stelle an die Mitgliedstaaten weitergeleitet.

Vorteil:
Es muss nicht in jedem Mitgliedstaat eine USt-ID-Nummer beantragt werden.
Es muss kein steuerlicher Berater eines anderen EU-Mitgliedstaates in Anspruch genommen werden.
Es wird lediglich eine Übermittlung der Daten getätigt anstatt in jedem einzelnen Mitgliedstaat
Es wird nur eine Zahlung getätigt anstatt in jedem einzelnen Mitgliedstaates.
(Ausnahme bei Lagerland ungleich Händlerland)

 

Vorgehensweise:

1. Schritt: Analyse der EU-Lieferungen in 2020 und 2021

2. Schritt: Anmeldung zum OSS bis zum 30.06.2021 beim BZSt.- MeinBOP

3. Schritt: Bei Amazon-Händlern Pro-Aktive Freischaltung zum EU-OSS im Seller Central

4. Schritt: Bei andere Rechnungssystemen Einstellungsänderungen rechtzeitig vornehmen

 

Dringend noch vor dem 30.06.2021 handeln:

Zwingend erforderliche Maßnahmen sind:
- Anmeldung zum OSS bis zum 30.06.2021
- Händler verfügt über eine gültige USt-ID-Nummer