Karlstraße 38
72488 Sigmaringen

07571 7425340
info@gallick.de

News-Blog

Musterschreiben zur schriftlichen Bestätigung für die Energiepreispauschale

Arbeitgeber: _____________________________________________

Arbeitnehmer:­­­____________________________________________

Datum:

 

 

Bestätigung erstes Dienstverhältnis für die Energiepreispauschale (EEP)

 

Hiermit bestätige ich, dass mein am 1. September 2022 bestehendes Dienstverhältnis mein erstes Dienstverhältnis (Haupt-Dienstverhältnis) ist. Mir ist bekannt, dass bei einer unrichtigen Angabe der Tatbestand einer Steuerstraftat oder - Ordnungswidrigkeit vorliegen kann.

 

Hinweis zur Bestätigungspflicht: Die Energiepreispauschale steht jeder anspruchsberechtigten Person nur einmal zu, auch wenn im Jahr 2022 mehrere Tätigkeiten ausgeübt werden. In den Fällen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) darf der Arbeitgeber die Energiepreispauschale nur dann an den Arbeitnehmer auszahlen, wenn es sich bei der Beschäftigung um das erste Dienstverhältnis (Haupt-Dienstverhältnis) handelt. Dadurch soll verhindert werden, dass die Energiepreispauschale an einen Arbeitnehmer mehrfach ausgezahlt wird.

 

 

 

Bitte beachten Sie:

Minijobs müssen bei der Abgabe einer Steuererklärung den Empfang der Energiepreispauschale (EEP) verpflichtend angeben, um eine Doppelauszahlung zu vermeiden. Für die EPP gelten die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung. Vorsätzlich falsche Angaben ‑ z. B. mit dem Ziel, die EPP unberechtigt oder mehrfach zu erhalten ‑ sind demnach strafbewehrt.

 

Ich bestätige die Richtigkeit meiner Angaben und die Kenntnisnahme der obengenannten Hinweise.

 

________________________________

Unterschrift Arbeitnehmer